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Versorgung: Zeiten vor dem 17. Lebensjahr sind ruhegehaltfähig
Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr müssen bei der Versorgung von Beamtinnen und Beamten des Bundes als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. Die Nichtberücksichtigung verstößt gegen europäisches …