Beamte – Deutsche Telekom: Besoldungserhöhung für aktive Beamt*innen -> Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen erfolgt Ende August mit den September-Bezügen

Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 13. Juli den Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung- und Versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) beschlossen. Die parlamentarische Beschlussfassung erfolgt nach der Sommerpause.

Der Gesetzesentwurf sieht die Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen in 2023 und 2024 vor; sowohl für aktive Beamtinnen und Beamte als auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Die Beamtenbezüge werden zudem zum 01. März 2024 linear angehoben. Damit hat sich ver.di erfolgreich für die Beamtinnen und Beamten eingesetzt. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 wird auf sie zeit- und inhaltsgleich übertragen.

Weitere Infos im Flyer

2 Kommentare

    1. Liebe Kollegin Möller,

      ja, nach unseren Informationen gilt die Besoldungserhöhung auch für die Hinterbliebenenversorgung.

      Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, aber das Geld kommt.

      Aus dem Gesetzentwurf:

      1. Besoldungs- und Versorgungsanpassung

      Mit dem Gesetzentwurf werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes wie folgt an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst: Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. März 2024 angehoben. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 wird zeit- und wirkungsgleich übernommen.

      Die Versorgungsbezüge werden entsprechend den Grundgehältern für die Besoldung erhöht.

      2. Inflationsausgleich

      Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien ebenfalls den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) geschlossen, der für die Tarifbeschäftigten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1 240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro vorsieht.

      Empfängerinnen und Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit von dem jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatz gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Fall war.

      Stand der Gesetzgebung:

      Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 13. Juli 2023 gebilligt. Dieser musste danach noch von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.

      Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen und am 16.08.2023 dem Bundesrat zugeleitet.

      Da das Gesetzgebungsvorhaben voraussichtlich erst im Herbst beziehungsweise Ende des Jahres vollständig abgeschlossen sein wird, die Beamtinnen und Beamten aber jetzt einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten benötigen, hat das Kabinett auch die Gewährung von Abschlagsauszahlungen beschlossen. Gleichwohl ist systembedingt nach unserer Einschätzung mit den Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie erst im September/Oktober zu rechnen.

      Mit solidarischen Grüßen
      Alexander Rohr

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